Wer kann spenden
Wir suchen gesunde Männer zwischen 20 und 40 Jahren.
Wir erwarten eine Berufsausbildung oder ein Studium.
Es darf nur bei einer Institution in der Schweiz gespendet werden.
Wo können Sie sich melden
Was passiert nachher
Sie erhalten von uns ein Formular mit ein paar wenigen Fragen. So wissen wir etwas mehr über Sie. Vor allem geht es um Blutgruppe, Grösse und Statur, Augenfarbe und Haarfarbe. Diese Merkmale, genannt Phänotyp, ergeben für uns das sogenannte Profil.
Wir werden Sie dann für eine erste Untersuchung aufbieten, sobald wir ein Bedarf entsprechend Ihrem Profil haben. Das ist für uns wichtig, weil wir bei Behandlungen ein Abgleich oder Matching mit den Eltern machen müssen. Dazu wird neben der Blutgruppe der Phänotyp herangezogen. Somit ist es unsere logistische Aufgabe, immer entsprechende Profile in der Spenderbank zu haben.
Spendeprozess
Bei Ihrem ersten Besuch wird eine Untersuchung der Spermien (Spermiogramm) durchgeführt. Wenn der Befund die erforderlichen Mindestwerte erfüllt, sind Sie als Spender geeignet.
Eine Blutentnahme zur Bestimmung von Infektwerten und eine genetische Abklärung wird gemacht. Genetisch wird der sog. Karyotyp bestimmt (46,XY) sowie Mutationen betreffend Trägertum von zwei häufigen Krankheiten (Mukoviszidose und Spinale Muskelatrophie) abgeklärt. Die Infektwerte werden nach 3 und 6 Monaten nochmals überprüft. Sie machen somit einen Gesundheits-Check betreffend den untersuchten Parameter, welcher für Sie auch wertvoll ist.
Am Folgetermin erhalten Sie einen Vertrag. Dieser regelt die Umstände der Zusammenarbeit. Der Vertrag wird Ihnen in einem Gespräch ausführlich erklärt. Diese Konsultation dient auch dazu, Ihre Fragen zu beantworten und ein bisschen mehr über Sie zu erfahren. Das sind Fragen zu Ihrer Gesundheit sowie auch Fragen zu Ihrer Ausbildung und Ihren beruflichen Tätigkeiten. Ebenso sprechen wir über Ihre Freizeitaktivitäten, Hobbies usw. Nach diesen administrativen Prozessen erfolgen erst die Spende und das Einfrieren von Proben.
Nach jeder Samenabgabe wird das Ejakulat eingefroren, wenn die Spermienqualität gut ist. Aus einer Abgabe können mehrere Straws (Röhrchen) kryokonserviert werden. Um die gewünschte Anzahl Straws zu erreichen, sind in der Regel 6 bis maximal 12 Abgaben nötig. Somit ist der Prozess meistens nach ungefähr 3 Monaten abgeschlossen.
Spesenentschädigung
Gemäss den gesetzlichen Rahmenbedingungen dürfen wir Ihre Zeit und Ihren Aufwand entschädigen. Wir bezahlen die pauschale Summe von CHF 2000 am Schluss der Spende.
Kosten für die Untersuchungen entstehen Ihnen nicht.
Verwendung der Samenproben
Die Proben dürfen während 5 Jahren zur Behandlung von Ehepaaren verwendet werden, welche auf natürliche Weise keine Kinder zeugen können. Das sind Paare mit einer Infertilität des Ehemannes oder Ehepaare gleichgeschlechtlicher Frauen.
Eine Verlängerung um 5 Jahre ist gesetzlich möglich und wird individuell besprochen.
Insgesamt dürfen 8 Kinder mit den Spermien von einem Spender auf diese Weise gezeugt werden. Selbstverständlich darf der Spender aber eigene Kinder haben, welche hier nicht mitgezählt werden.
Wichtiges aus dem Gesetz (FMedG)
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen finden Sie hier: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2000/554/de
Wichtig ist der 4. Abschnitt: Samenspende. Art. 18 bis Art.27
In der Schweiz sind die Umstände der Samenspende sowohl für Spender als auch für die Ehepaare seit dem 1.1.2001 klar geregelt. Seit 1.7.2022 dürfen auch gleichgeschlechtliche, lesbische Ehepaare von diesen Behandlungen profitieren.
Bei allen Regelungen ist das Kindswohl sehr wichtig. Deshalb werden alle Geburten an ein zentrales Register in Bern (Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen EAZ) gemeldet. Neben den Daten zum Kind werden dort auch die Datensätze der beiden Eltern und des Spenders registriert. Das Kind hat mit Volljährigkeit somit über dieses Amt die Möglichkeit, mehr über den Spender zu erfahren und auch seine Identität zu kennen. Die Eltern und der Spender selbst können aber über dieses Register keine Informationen erhalten. Diese Möglichkeit steht nur den Kindern offen.
Finanzielle oder andere Verpflichtungen gegenüber dem Kind oder den Eltern entstehen dem Spender aber nicht. Auch das ist gesetzlich klar geregelt.